Webinar: Dienstag, 08. April 2025, 11 - 11:45 Uhr

 

Die Bedrohungslage im Cyberraum ist anhaltend hoch. Als Antwort darauf reagiert die EU mit der 𝗡𝗜𝗦-𝟮-𝗥𝗶𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗻𝗶𝗲, die in Deutschland mit dem NIS2UmsuCG (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) in nationales Recht umgesetzt wird, um die Cybersicherheit zu vereinheitlichen und zu stärken.

Grundsätzlich hätten die EU-Mitgliedsstaaten die NIS-2-Richtlinie bis zum 17.10.2024 umsetzen müssen (NIS-2 Art. 41). In Deutschland als auch in weiteren EU-Mitgliedsstaaten wurde dieser Termin nicht eingehalten.

 

„Ein sehr hohes Risiko gibt es für kritische Infrastrukturen, Bundesverwaltungen und politische Institutionen: Cybersicherheit ist inzwischen nationale Sicherheit. Und die braucht das Gesetz dringend“[1] (Claudia Plattner, BSI-Präsidentin, 2024).

 

Dabei ist eines unumstritten: Cybersicherheit ist Chefsache! Der Gesetzgeber verschärft die Anforderungen an die Informationssicherheit und nimmt das (Top-)Management in die persönliche Verantwortung, unter anderem in der NIS-2-Richtlinie.

 

 

Was ist das NIS-2-Framework? Warum ist es wichtig?

NIS-2 ist die aktualisierte EU-Richtlinie zur Förderung der Cybersicherheit in den Mitgliedsstaaten. Sie führt strengere Sicherheitsmaßnahmen ein und dehnt den Geltungsbereich auf weitere Sektoren aus.

Die Einhaltung der NIS-2 ist entscheidend für den Schutz Ihres Unternehmens vor Cyber-Bedrohungen, die Gewährleistung der Rechtskonformität und die Aufrechterhaltung der betrieblichen Widerstandsfähigkeit in der digitalen Welt. Das Framework fügt sich in die bereits bestehende Sicherheits- und Compliance-Programme, wie der DSGVO, ein.

 

Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Kurz gesagt betrifft NIS-2 alle Unternehmen in definierten Branchen mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von 10 Millionen EUR/Jahr. In Zukunft können IT-Dienstleister, Online-Marktplätze, Maschinenbauunternehmen, Lebensmittellieferanten, Labore und Forschungseinrichtungen einbezogen werden. Auch Unternehmen, die Unterstützungsleistungen für diese Branchen erbringen, sind eingeschlossen.

 

Was sind die Folgen bei Nichteinhaltung?

Die Nichtbeachtung der NIS-2-Richtlinie kann nicht nur zu technischen Ausfällen, finanziellen Verlusten und einem geschädigten Ruf führen, sondern die Verantwortlichen können persönlich haftbar gemacht werden:

  • Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Erzwungene zusätzliche Maßnahmen der Behörden
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung

 

 

Für wen lohnt sich die Teilnahme am Webinar?

Unser Webinar richtet sich an alle Unternehmen, die Wert auf digitale Sicherheit legen und Cybersicherheit priorisieren. Sie erfahren,

 

  • wie Sie mit einer ehrlichen, praxisnahen GAP-Analyse Schwachstellen identifizieren,
  • wie Sie konkrete, angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit identifizieren,
  • dass ein ISMS der Weg ist, um gesetzliche Vorgaben wie die DSGVO, dem IT-Sicherheitsgesetz, NIS-2 oder Standards (z. B. ISO 27001, BSI-Grundschutz) zu erfüllen, und
  • wie die Roadmap zur NIS-2 Compliance aussehen kann.

 

Cybersicherheit ist keine zusätzliche Bürokratie, sondern eine strategische Notwendigkeit, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Es schützt Werte, stärkt die Marktposition und minimiert Risiken – eine Investition, die sich langfristig auszahlt.

In diesem Webinar gibt unser Experte praxisnahe Tipps und stellt Best Practices vor, die den kontinuierlichen Prozess zur Verbesserung der Cybersicherheit zum Ziel haben.

 

Reservieren Sie Ihren Platz noch heute: Melden Sie sich zu diesem kostenfreien Webinar an!

 

Wann: Dienstag, 08. April 2025, 11 - 11:45 Uhr

Ich bin dabei

 

Sie haben keine Zeit zur Teilnahme am Webinar, möchten aber dennoch mehr über die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfahren oder haben sonstige Fragen?

Unser Team berät Sie gerne – rufen Sie uns an: 0221 800 335 00 oder buche Sie direkt Ihren persönlichen kostenfreien Beratungstermin: 

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[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-inneres-cyber-1026336

 

Ihr Experte

 

Dr.-Ing. Peter Samulat

Dr.-Ing. Peter Samulat, nach dem Studium der Elektrotechnik im Jahre 2014 Promotion an der TU-Berlin, Fachbereich Wirtschaftsinformatik. Principal Consultant bei der expertplace networks group AG, Köln. Buchautor, Projektleiter und Lehrbeauftragter in den Themen der digitalen Transformation von Unternehmensprozessen. Schwerpunkte: Cybersecurity und Anwendungen Künstlicher Intelligenz. Lebt mit seiner Familie, Kindern und Hunden an der Nordseeküste und ist stolzer Besitzer eines ehemaligen Ostsee-Fischkutters.

 

 

 

Cybersicherheit und NIS-2-Compliance

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