Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, AÜ

Ob für eine Woche oder ein Jahr, ob es um konkrete IT-Projekte oder um spezielles Expertenwissen geht: Kunden wenden sich an ihre Zeitarbeitsfirma, die häufig ausschließlich mit freien Mitarbeitenden zusammenarbeiten, um ihre Projekte mit geeignetem Personal zu besetzen. Gerade bei der zeitlich begrenzten Projektarbeit mit IT-lern ist Flexibilität gefragt.

Aber damit Kunden, Vermittler und IT-ler auf der sicheren Seite sind, ist es unabdingbar, dass das vermittelnde IT-Unternehmen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorweisen kann. Und den Unternehmen ist es wichtig: Mitarbeiter auf Zeit: Ja. Aber ohne offizielle Erlaubnis einer Arbeitnehmerüberlassung: nein. 

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Vorteile der AÜ

expertplace verfügt über die Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, die Leiharbeitnehmer sind bei expertplace fest angestellt, wir haften für Lohnzahlungen wie auch für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Urlaub. Aber: Das Weisungsrecht bei der Arbeitnehmerüberlassung liegt während der Dauer des Einsatzes beim Kunden (Entleiher). Dieser profitiert von qualifizierten Arbeitskräften, hoher Flexibilität, Rechts- und Planungssicherheit und der weiterhin internen Steuerung seiner oft langwierigen Projekte.

Die IT-ler profitieren ebenso: Feste sozialversicherungspflichtige Gehaltsstrukturen, die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen und der Zugang zu einem spezialisierten Arbeitsmarkt. Denn viele Kunden riskieren die Zusammenarbeit mit Freelancern nicht länger auf Basis der aktuellen Gesetzeslage. Mit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung schafft expertplace für alle beteiligten Parteien einen sicheren Rahmen, sodass wir uns ganz auf die Qualität unserer Arbeit konzentrieren können.

Erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung hat nachweislich Vorteile für alle Beteiligten: Zeitarbeitende, Arbeitgeber und Wirtschaft. Für den Bewerber ist die Arbeitnehmerüberlassung eine Brücke zum Arbeitsmarkt und bietet vielfältige Erfahrungen. Für Arbeitgeber bietet die Arbeitnehmerüberlassung ein Flexibilisierungsinstrument, um z. B. auf schwankende Auftragslagen und konjunkturelle Schwankungen sowie Urlaubs- und Krankheitstage zu reagieren. 

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